
Was ist die Leibrente?
Bei der Leibrente wird eine Immobilie verkauft. Anstatt den vollen Kaufpreis in bar zu erhalten, zahlt der Käufer dem Verkäufer eine monatlich festgelegte Summe – die sogenannte Leibrente – und gewährt dem Verkäufer ein Wohn- oder Nießbrauchrecht.
Die Leibrente gibt es schon lange und ist im deutschen Recht klar geregelt. Die bekannteste Variante ist die versicherungstechnische Lösung, wobei man laufende Beträge einzahlt, um im Anschluss eine monatliche Rentenleistung zu beziehen.
Neben der klassischen Versicherungsleibrente gibt es auch Alternativen, wie die Immobilienleibrente. Bei diesem Prinzip wird die Immobilie als Sachwert eingesetzt und der Käufer zahlt eine monatlich festgelegte Leibrente an den Verkäufer der Immobilie. Da es sich bei der Leibrente um eine regelmäßige Zahlung bis zu einem definierten Ereignis handelt, wobei es sich in der Regel um den Tod des Rentenempfängers handelt, erhält der Verkäufer eine festgelegte monatliche Rentenzahlung ein Leben lang.
Wer ist bei der Leibrente der Eigentümer?
Das Besondere an der Immobilienleibrente ist, dass der Verkäufer ein lebenslanges Wohnrecht oder auch Nießbrauchrecht genannt behält und somit nicht aus seiner Immobilie ausziehen muss. Eigentümer wird der Käufer, welcher in Zukunft die monatlich festgelegte Leibrente an Sie zahlt. Die Höhe der monatlich zu zahlenden Rente wird im notariell beglaubigten Kaufvertrag festgehalten, ebenso wie das Ihnen eingeräumte lebenslange Wohnrecht. Damit gehen auch alle Pflichten auf den neuen Eigentümer über, wie z.B. anfallende Reparaturen, Wartungen und Instandhaltungen. Hier liegt der wesentliche Unterschied zum Nießbrauchrecht. Bei diesem müssen Sie, im Vergleich zum Wohnrecht, für Reparaturen und Instandhaltung selbst eintreten, behalten dafür aber die Entscheidungshoheit.
Hinweis: Jede Kundensituation ist individuell. Diese Berechnung stellt nur ein Beispiel dar und arbeitet mit mehreren statistischen Größen, weshalb die finalen Werte Ihres persönlichen Angebotes abweichen können. Bei dem Verkaufserlös sind ggfs. noch typische Verkaufsnebenkosten und/oder in der Beispielrechnung nicht berücksichtigte Angaben einzubeziehen. Die Beispielberechnung dient ausschließlich der Orientierung.
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Wie wird die Leibrente besteuert / versteuert?
Auch eine Leibrente ist zu versteuern – allerdings kommt es hier auf die Details an: Sobald eine Immobilie auf Leibrentenbasis verkauft wird, enthält die Rente einen steuerpflichtigen Anteil – nämlich den Ertragsanteil. Allerdings variiert dessen Höhe in Abhängigkeit vom Alter des Rentenbeziehers zu Beginn der Rentenzahlung. Sind Sie beispielsweise zum vereinbarten Rentenbeginn 65 Jahre alt, haben Sie 18 Prozent der Rente Ihren Gesamteinkünften hinzuzurechnen. Je älter Sie sind, wenn Sie sich für einen Immobilienverkauf auf Rentenbasis entscheiden, desto niedriger ist der zu versteuernde Ertragsanteil. Der einmal ermittelte Prozentsatz wird dann für die gesamte Rentenzahlungsdauer festgeschrieben. Sollten Sie sich jedoch für eine sogenannte Zeitrente entscheiden, kann die Steuerpflicht die gesamte Rente betreffen.
