Häufig gestellte Fragen rund um die Immobilienrente
Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen rund um die Immobilienrente. Für weitere Fragen können Sie uns telefonisch, per Mail oder über unser Kontaktformular erreichen.
Eine Immobilienrente kommt für Haus- und Wohnungseigentümer in Frage, welche das Rentenalter erreicht haben und sich für eine Zusatzrente interessieren.
Mit der Leibrente hat man die Möglichkeit, ein finanziell sorgenfreies Leben bis ins hohe Alter zu führen.
Geeignet sind Ein- und Mehrfamilienhäuser genauso wie Eigentumswohnungen. Grundsätzlich lassen sich alle Arten von Immobilien verrenten. Auch Immobilien mit Gewerbeanteil oder überwiegend gewerblicher Nutzung sind geeignet.
Auch eine Restschuld zwischen 20% und 50% des Verkehrswertes sind nach Berücksichtigung des Alters der Senioren kein Problem.
Die Verrentung Ihrer Immobilie gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr in Haus und Wohnung gebundenes Kapital zu nutzen und in eine lebenslange Rente umzuwandeln. Die Immobilienrente ist ein absolut sicheres Finanzierungsmodell im Alter.
Auf Basis eines notariellen Kaufvertrages erhalten Senioren eine individuell bestimmte Rentenzahlung sowie das lebenslange Wohnrecht in den eigenen vier Wänden.
Grundsätzlich wird bei der Leibrente eine monatliche Rente auf Grundlage des Verkehrswertes der Immobilie gezahlt. Aber auch eine Einmalzahlung oder eine Kombination aus beiden ist möglich. In jedem Fall behalten Sie ein lebenslanges mietfreies Wohnrecht.
In diesem Fall können Sie die Immobilie vermieten und die Mietzahlungen aus der Untervermietung stehen Ihnen dann zu. Je nach Vertragslaufzeit kann das Wohnrecht auch gegen eine Einmalzahlung zurückgekauft werden.
Ein kostenloses und unverbindliches Angebot ist jederzeit individuell für Sie möglich. Die Leibrente kann von Einzelpersonen oder Paaren beantragt werden, auch ob Sie verheiratet sind oder in nichtehelicher Gemeinschaft leben ist unerheblich.
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Die Berechnung der Leibrente hängt von mehreren Faktoren ab. Die entscheidenden Kriterien sind:
- Wert der Immobilie
- Alter und Geschlecht des Eigentümers
- Wert des berechneten Wohnrechts
- Kosten der Immobilienbewirtschaftung
- Zinsfaktoren
Nur der sogenannte Ertragsanteil ist steuerpflichtig. Er ist abhängig vom Lebensalter bei Abschluss des Vertrages. Bei 70-jährigen beträgt der Ertragsanteil an den Rentenzahlungen 15 Prozent. Das heißt: 15 Prozent der Rentenzahlungen sind steuerpflichtiges Einkommen. Der Ertragsanteil sinkt kontinuierlich mit zunehmendem Alter, so liegt der Wert bei 85-jährigen nur noch bei 5 Prozent, sprich bei einem 85-jährigen sind also 95 Prozent der Rentenzahlungen steuerfrei.
Ein seriöses Wertgutachten für eine Immobilie wird von einem externen, unabhängigen Sachverständigen durchgeführt. Der Gutachter überprüft den Zustand der Immobilie und berücksichtigt sämtliche relevanten Faktoren, wie z.B. die Lage. Das Wertgutachten dient dazu, die Immobilienrente genau zu berechnen.
Vom Immobilienverzehr spricht man, wenn der laufende Verbrauch von gebundenen Immobilienvermögen gemeint ist. Also die Rente aus Stein!
Je nach Vertrag, wird eine Leibrentenzahlung für eine Mindestzeit garantiert. Unabhängig vom Erleben des Berechtigten. Hierdurch können Erben oder andere Personen mit der Leibrentenzahlung begünstigt werden. Lediglich das Wohnrecht geht mit dem Tod des Berechtigten unter.
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